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Wie Nahrungsmittelfälscher früher bestraft wurden

 

Wie Nahrungsmittelfälscher früher bestraft wurden.

Von W. Kabel.

(Nachdruck verboten.)

Die Strafen für Nahrungsmittelverfälschung waren in allen Zeiten besonders hart. Während das heute geltende deutsche Reichsgesetz betreffend den Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln den Fälschern nur mit Freiheits-, Geld und Ehrenstrafen bedroht, waren die Strafen in früheren Jahrhunderten bedeutend drastischer, erfüllten aber ihren Zweck mindestens ebensogut.

In einem Bittgesuch, das die Einwohner der französischen Stadt Ambert 1481 an die Behörden richteten, finden wir folgende bewegliche Klage: „Die armen Leute, die auf die Märkte einkaufen gehen, werden immer wieder durch die Bauern hintergangen, die schlechte Lebensmittel, wie alte und faule Eier, saure oder verwässerte Milch, Butter, in die man Rüben oder Steine hineingetan hat, zum Verkauf bringen.“

Die französische Regierung erließ zum Beispiel auf diese Petition folgende Strafandrohungen: „Jeder Person, die verwässerte Milch verkauft, soll ein Trichter in den Schlund gesteckt und durch diesen so viel Milch eingegossen werden, wie sie ohne Lebensgefahr vertragen kann. – Jeder, der mit Rüben, Steinen usw. beschwerte Butter verkauft, soll öffentlich an einen Pfahl gebunden werden. Man packe ihn dann die Butter auf den Kopf und lasse ihn so lang von der Sonne bescheinen, bis sie herunterfließt. Die Hunde mögen sie ablecken und der Pöbel mag nach Belieben seinen Spott mit ihm treiben. Bei schlechtem Wetter setze man solche Leute in einem öffentlichen und für alle zugänglichen Raum des Gefängnisses einem starken Feuer aus. – Jeder, der faule Eier verkauft, wird an den Pranger gestellt. Die faulen Eier gebe man Kindern in die Hand, auf das sie damit nach dem Übeltäter werfen und den Vorübergehenden so ein Vergnügen bereiten.“

Im Jahre 1475 sah sich Kaiser Friedrich III. genötigt, mit Edikten gegen die Weinfälscher vorzugehen. In einem der Strafparagraphen hieß es: „Es soll aber dem Weinfälscher im Gefängnis nur das zum Trinken gereicht werden, was er zum Fälschen des Weines benutzte und was sonst von Menschen nicht getrunken wird. Wenn man bedenkt, daß die Weinpantscher damals zumeist gefärbten Essig zur Vermischung des reinen Traubensaftes verwandten, so wird man sich leicht eine Vorstellung von dem „sauren“ Dasein des Gefangenen machen können, zumal die Dauer der angedrohten Gefängnisstrafe nicht unter vier Wochen betrug.