Ein weiser Richter. An einer Straßenecke stieß ein Müller sehr unsanft auf einen Schornsteinfeger, so daß durch diese Berührung der erste schwarz, der andere weiß wurde. Es entspann sich zwischen ihnen ein Wortwechsel, der bald zu gegenseitigen Beleidigungen führte. Beide erhoben Klage gegeneinander, und in dem Termin entschied der weise Richter ohne lange Überlegung dahin, daß nur der Schornsteinfeger sich strafbar gemacht habe, weil ja der Müller dessen Unrecht schwarz auf weiß habe.
W. K.