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Fatale Beigabe

 

Fatale Beigabe. – Der bekannte Parlamentarier und spätere englische Minister Percy konnte als junger Rechtsanwalt nur unter der Bedingung die Praxis eines alten Advokaten übernehmen, daß er dessen abschreckend häßliche Tochter heiratete.

„Nun, dich hat dein Schwiegervater gut versorgt,“ sagte ein Freund wenige Tage nach der Hochzeit zu ihm.

„O ja,“ antwortete der junge Ehemann gedehnt. „Er hat mir ein schönes Brot, aber auch ein recht zähes Stück Fleisch dazu gegeben!“

W. K.

 

 

Anmerkung:

  1. Auch fast wortgleich erschienen unter dem Titel Fatale Beigabe in: Illustriertes Unterhaltungsblatt (Union Deutsche Verlagsgesellschaft; 8 S.), Wöchentliche Beilage zum Darmstädter Tagblatt, Jahrgang 1914, Heft 37, S. 296.