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Fatale Beigabe

 

Fatale Beigabe. – Der bekannte Parlamentarier und spätere italienische Minister P. konnte als junger Rechtsanwalt nur unter der Bedingung die Praxis eines alten Advokaten übernehmen, daß er dessen abschreckend häßliche Tochter heiratete.

„Nun, dich ja hat dein Schwiegervater gut versorgt,“ sagte ein Freund wenige Tage nach der Hochzeit zu ihm.

„O ja,“ antwortete der junge Ehemann gedehnt. „Er hat mir ein schönes Brot, aber auch ein recht zähes Stück Fleisch dazu gegeben!“

[W. K.]

 

 

Anmerkung:

  1. Auch fast wortgleich erschienen unter dem Titel Fatale Beigabe in Das Buch für Alle, Jahrgang 1910, Heft 18, S. 407.