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Erlaß des I. Bayerischen Armeekorps – München (7. März 1916)

 

Erlaß des I. Bayerischen Armeekorps – München.

 

Bekanntmachung.

No. 32455.

Stellv. Generalkommando
I. bayer. Armeekorps.

Betreff: Schutz der Jugend.

Zum Schutze der heranwachsenden Jugend erläßt das stellv. Generalkommando I. bayer. Armeekorps auf Grund des Art. 4 Ziffer 2 des Kriegszustandsgesetzes folgende Anordnungen:

 

§ 1. Rauchverbot.

Die Verabfolgung von Zigarren, Zigaretten, Rauch-, Kau- und Schnupftabak an Jugendliche unter 17 Jahren, ohne Unterschied ob sie gegen Entgelt oder unentgeltlich erfolgt, ist verboten. Der Vertrieb von Zigarren, Zigaretten, Rauch-, Kau und Schnupftabak mittels sogenannter Warenautomaten ist verboten.

Den Jugendlichen unter 17 Jahren ist das Rauchen auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und an anderen öffentlichen Orten verboten.

 

§ 2. Wirtshausverbot.

Den Gast-, Schank und Speisewirten (die Inhaber von Automatenrestaurants und Kaffeehäusern eingeschlossen) ist verboten. Jugendlichen unter 17 Jahren den Zutritt zu ihren Gasträumen

  1. nach 9 Uhr abends – ohne Unterschied, ob in Begleitung Erwachsener oder ohne solche –,
  2. in der übrigen Zeit ohne Begleitung erwachsener Angehöriger, Vormünder, Pfleger oder sonstiger Aufsichtspersonen (Arbeitgeber oder deren Stellvertreter, Geistliche, Lehrer, Führer von Jungmannschaften usw.)

zu gestatten.

Jugendlichen unter 17 Jahren ist verboten, Gast-, Schank- oder Speisewirtschaften

  1. in der Zeit nach 9 Uhr abends – ohne Unterschied, ob in Begleitung Erwachsener oder ohne solche –,
  2. in der übrigen Zeit ohne Begleitung erwachsener Angehöriger, Vormünder, Pfleger oder sonstiger Aufsichtspersonen

zu besuchen.

Es ist verboten, Jugendliche unter 17 Jahren nach 9 Uhr abends in Gast-, Schank- oder Speisewirtschaften mitzunehmen.

Die Ortspolizeibehörden sind ermächtigt, einen früheren Zeitpunkt für diese Verbote festzusetzen.

Die Einkehr auf Wanderungen, Ausflügen oder Reisen zum Zwecke der Einnahme von Mahlzeiten oder Erfrischungen fällt nicht unter die Verbote.

Die Bestimmungen in Art. 56 des Polizeistrafgesetzbuches bleiben unberührt.

 

§ 3. Kinoverbot.

Den Inhabern von Lichtspieltheatern ist verboten, Jugendlichen unter 17 Jahren, ohne Unterschied ob sie sich in Begleitung Erwachsener befinden oder nicht, den Zutritt zu den Vorführungen zu gestatten.

Jugendlichen unter 17 Jahren ist der Besuch von Lichtspieltheatern verboten.

Es ist verboten, Jugendliche unter 17 Jahren in Lichtspieltheater mitzunehmen.

Nicht unter diese Verbote fallen besondere von der Schulbehörde für die Jugend veranstaltete Vorführungen.

Inhaber von Lichtspieltheatern dürfen nur Schriftplakate öffentlich anschlagen oder ausstellen; das Anschlagen oder Ausstellen von Plakatbildern ist verboten.

 

§ 4. Gegen das Streunen.

Jugendlichen unter 17 Jahren ist das beschäftigungslose Herumtreiben auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und an anderen öffentlichen Orten in der Zeit nach 9 Uhr abends verboten. Die Ortspolizeibehörden sind ermächtigt, einen früheren Zeitpunkt festzusetzen.

 

§ 5. Schundliteratur.

Es ist verboten, Schundschriften

  1. öffentlich anzukündigen, anzupreisen, in Schaufenstern oder sonstigen Auslagen innerhalb der Verkaufsräume oder an Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, zur Schau zu stellen,
  2. Jugendlichen unter 17 Jahren, ohne Unterschied, ob gegen Entgelt oder unentgeltlich, anzubieten oder zu verabfolgen.

Die unter das Verbot fallenden Schundschriften werden vom stellv. Generalkommando öffentlich bekanntgegeben.

 

§ 6. Schußwaffen.

Die Verabfolgung von Schußwaffen und Munition jeder Art an Jugendliche unter 17 Jahren, ohne Unterschied ob sie gegen Entgelt oder unentgeltlich erfolgt, ist verboten.

Nicht betroffen wird die Ausrüstung der Jungmannschaften mit Schußwaffen und Munition durch die Organisationen für die militärische Jugendausbildung.

 

§ 7.

Diese Anordnungen treten mit der Veröffentlichung im K. bayer. Staatsanzeiger in Kraft.

Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Beim Vorliegen mildernder Umstände kann auf Haft oder auf Geldstrafe bis zu 1500 M. erkannt werden.

Das stellv. Generalkommando behält sich vor, Betriebsinhabern, die den Anordnungen zuwiderhandeln, vorübergehend oder dauernd den Betrieb zu sperren.

München, den 7. März 1916.

Der Kommandierende General:

gez. von der Tann.

 

Liste

der vom stellv. Generalkommando I. bayer. Armeekorps verbotenen
Schundschriften.

  1. Der Krieg. (Dresdener Roman-Verlag, Dresden-A., Maxstr. 5.) Preis 10 Pf.
  2. Kampf- und Schlachtenszenen aus dem Feldzug 1914. (Dresdener Jugendschriftenverlag, Dresden 4.) Preis 10 Pf.
  3. Unsere Feldgrauen. Deutscher Soldatengeist vor dem Feinde. (Mignon-Verlag, Wendt & Co., Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  4. Das eiserne Kreuz. (Verlag moderner Lektüre, Max Lehmann, Berlin S 14, Dresdener Straße 88/89.) Preis 10 Pf.
  5. Mit fliegenden Fahnen. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61, Gitschiner Str. 10.) Preis 10 Pf.
  6. Kriegsfreiwillig. Erlebnisse eines Primaners. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61, Gitschiner Str. 10.) Preis 10 Pf.
  7. Krieg und Liebe. Erzählungen aus großer Zeit. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61, Gitschiner Str. 10.) Preis 10 Pf.
  8. In Feindesland. (Heilbrunn & Co., Berlin W 30, Schwäbische Str. 25.) Preis 10 Pf.
  9. Freund und Feind. Kriegsroman. (Verlagsanstalt Vogel & Vogel, Leipzig, Gerberstr. 48–50.) Preis 10 Pf.
  10. Unsere Helden im Weltkrieg. Neuest, illustr. Roman. In Forts. (Verlag von H. Oeser, Neusalza-Spremberg.) Preis 10 Pf.
  11. Helden der Luft. Episoden aus Fliegerfahrten und Kämpfen in Feindesland. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61, Gitschiner Str. 10.) Preis 10 Pf.
  12. Heinz Brandt, der Fremdenlegionär. (Mignon-Verlag, Wendt & Co., Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  13. Horst Kraft, der Pfadfinder. (Mignon-Verlag, Wendt & Co., Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  14. Konrad Götz, der Wandervogel. Vom Handwerksburschen bis zum Millionär. (Mignon-Verlag, Wendt & Co., Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  15. Mignon-Romane. (Mignon-Verlag, Wendt & Co-, Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  16. Das kleine interessante Buch Abendrot. Eine Sammlung interessanter Romane, Novellen Humoresken usw. In Forts. (Verlagsbuchhandlung A. Ander, Dresden-A. 7.) Preis 15 Pf., ein Jahrg. 10,50 M.
  17. Hansa-Romane. (Verlag O. Wessel, Lübeck.) Preis 10 Pf.
  18. Percy Stuart vom Excentric-Club, der Held und kühne Abenteurer in 197 geheimnisvollen Aufgaben. (Mignon-Verlag, Wendt & Co., Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  19. Prinzessin Übermut, Backfischstreiche. (Verlag A. Eichler, Dresden-A., Rosenstr. 104.) Preis 10 Pf.
  20. Lu und Lo, die beiden Rangen. (Mignon-Verlag, Wendt &Co., Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  21. General Villa, der mexikanische Rebellenführer. (Verlag O. Wessel, Lübeck.) Preis 10 Pf.
  22. Hans Stark, der Fliegerteufel. (Verlag Willi Pinkert, Berlin N 4, Chausseestr. 8.) Preis 10 Pf.
  23. Jürgen Peters, der Schiffsjunge. Mit 15 Jahren um die Welt. (Mignon-Verlag, Wendt & Co., Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  24. Mädchenhändler. (Verlag moderner Lektüre, Max Lehmann, Berlin S 14, Dresdener Str. 88/89.) Preis 10 Pf., erschienen bis Heft 24.
  25. Im Kugelregen. Mit unserer Garde im Feindesland. (Mignon-Verlag, Wendt & Co., Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  26. Spione. (Mignon-Verlag, Wendt & Co., Dresden-A., Seidnitzer Str. 9.) Preis 10 Pf.
  27. Um Deutschlands Ehre. (Verlag moderner Lektüre, Max Lehmann, Berlin S 14, Dresdener Str. 88/89.) Preis 10 Pf.
  28. Der neue Robinson. (Verlag moderner Lektüre, Berlin S 14, Dresdener Str. 88/89.)
  29. Argus-Bibliothek. (Verlag moderner Lektüre, Berlin S 14, Dresdener Str. 88/89.)
  30. Der neue Lederstrumpf. (Dresdener Roman-Verlag, Maxstraße 5.)
  31. Zehn Jahre Fremdenlegion. (Dresdener Roman-Verlag, Maxstraße 5.)
  32. Komet-Romane. (Dresdener Roman-Verlag, Maxstr. 5.)
  33. Wanda, die Geliebte des Fremdenlegionärs. (Dresdener Roman-Verlag, Maxstr. 5.)
  34. Durch eigene Kraft. (Eichler, Verlagshaus, Dresden-A., Rosenstr. 107.)
  35. Durch Länder und Meere. (Eichler, Verlagshaus, Dresden-A., Rosenstr. 107.)
  36. Romanperlen. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  37. Erlebnisse deutscher Fremdenlegionäre. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  38. Unter deutscher Flagge. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  39. Um den Erdball. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  40. Rolf Rodewalds Reisen. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  41. Von deutscher Treue. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  42. Unter Fahnen und Standarten. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  43. Aus fremden Landen. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  44. Moderne 10 Pf.-Bibliothek. (Verlag Klambt, Leipzig.)
  45. Es war einmal. (Jugendschriftenverlag, Eichler, Dresden-A., Rosenstr. 107.)
  46. Vergißmeinnicht-Bibliothek. (Verlag moderner Lektüre, Berlin S 14.)
  47. Klar zum Gefecht. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  48. Nat Pinkerton. (Dresdener Roman-Verlag, Dresden, Maxstraße 5.)
  49. Nick Carter. (Verlag Eichler, Dresden, Rosenstr. 107.)
  50. Texas Jack. (Verlagshaus für Volksliteratur und Kunst, Berlin SW 61.)
  51. Illustrierte Adler-Bibliothek. (Verlag W. Herlet, Berlin W 35.)