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Erlasse der Militärbehörden

Erlasse der Militärbehörden.

 

Im Jahr 1916 kam es zu einem umfassenden Verbot von sogenannter Schundliteratur durch die Militärbehörden. Hiervon waren auch Serien betroffen, für welche Walther Kabel schrieb.

Da die Listen durchaus regional unterschiedlich sind, so findet sich z. B. die Reihe Vergissmeinnicht nur auf dem Listen von Münster und München, haben wir uns entschlossen die gesamten Erlasse hier als Texte zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Erlaß des VII. Armeekorps – Münster (20. Dezember 1915).
  2. Erlaß des XI. Armeekorps – Cassel (15. Januar 1916).
  3. Erlaß des I. Bayerischen Armeekorps – München (7. März 1916).
  4. Erlaß des Oberkommandos in den Marken – Berlin (22. März 1916).
  5. Einstellung der Verbreitung von Druckschriften (Wien, 13. Juni 1916).

 

 

Diese Erlasse sind gemeinfrei. Sie sind ein Amtliches Werk und fallen in Deutschland unter § 5 Abs.1 UrhG. Sie sind ein freies Werk und fallen in Österreich unter § 7 UrhG.