Im Jahr 1916 kam es zu einem umfassenden Verbot von sogenannter Schundliteratur durch die Militärbehörden. Hiervon waren auch Serien betroffen, für welche Walther Kabel schrieb.
Da die Listen durchaus regional unterschiedlich sind, so findet sich z. B. die Reihe Vergissmeinnicht nur auf dem Listen von Münster und München, haben wir uns entschlossen die gesamten Erlasse hier als Texte zur Verfügung zu stellen.
Diese Erlasse sind gemeinfrei. Sie sind ein Amtliches Werk und fallen in Deutschland unter § 5 Abs.1 UrhG. Sie sind ein freies Werk und fallen in Österreich unter § 7 UrhG.